Schadensfälle sind Personenschäden mit Verletzungen, die nicht als lebensbedrohlich einzustufen oder als Schwerstverletzungen gelten. Alle Sach-, Kasko- und Haftpflichtschäden aller Art sind ebenso dieser Kategorie zugeordnet.
Bei Personenschäden (Knochenbruch, Übelkeit, etc.) sind die notwendigen Maßnahmen durch die Verantwortlichen vor Ort einzuleiten.
Ist ein Sachschaden (zerbrochene Fenster, Waschbecken, etc.) entstanden, der umgehend behoben werden muss, sind die zuständigen Vor-Ort Ansprechpartner in Rufbereitschaft (Hausmeister, Platzwart, etc.) zu kontaktieren.
Jegliche Sach- oder Personenschäden können innerhalb von 3 Arbeitstagen während der Kernzeiten im Bischöflichen Generalvikariat gemeldet werden.
Kasko-Schäden
Kasko-Schäden sind – innerhalb des gleichen Zeitraums – der Ecclesia-Gruppe direkt anzuzeigen. Darüber hinaus bedarf es keiner weiter Meldung an das Bischöfliches Generalvikariat.
Formulare
Folgende Formulare stehen – mit bereits vorerfassten Versicherungsinformationen – im Mitarbeiterportal zur Verfügung.
Arbeitsplatz -> Bibliothek-> Dokumente -> Versicherungen
- Schadenmeldung Betriebshaftpflichtversicherung
- Schadenformular Dienstreisekasko
- Unfall (Kinder bis 18 Jahre)
Im Bedarfsfall können diese Vordrucke auch unter versicherungen@bgv-trier.de angefordert werden.
Formulare für Unfallanzeigen (VBG – „Ehrenamtliche“, „Kirchengemeinden-Hauptamtliche“ und „Bistum-Hauptamtliche“) sind aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten der Berufsgenossenschaft direkt beim Arbeitsbereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit unter arbeitsschutz@bgv-trier.de anzufordern.